Geschäftsführer-Entschädigung
Grad gelernt: In Österreich nennt man das Gehalt des Geschäftsführers nicht Gehalt sondern Entschädigung. Die spinnen, die Österreicher!
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Grad gelernt: In Österreich nennt man das Gehalt des Geschäftsführers nicht Gehalt sondern Entschädigung. Die spinnen, die Österreicher!
6 Kommentare zu “Geschäftsführer-Entschädigung”
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17. Mai 2007 um 09:36
So gesehen, sollte dann doch das Gehalt der Mitarbeiter als Entschädigung bezeichnet werden und das vom Geschäftsführer als Vergnügungssteuer.
17. Mai 2007 um 12:20
[...] Witzig, dass Thomas Promny sich just über die Ösis auslässt: Entschädigung [...]
18. Mai 2007 um 19:40
Hab ich aber noch nie gehört. Und ich sollt´s wissen – ich bin ja quasi Geschäftsführer
18. Mai 2007 um 19:45
Hat mir der GF einer österreichischen GmbH erzählt.
Du scheinst ja eher Einzelunternehmer zu sein, da zahlt man sich normalerweise ja auch kein Gehalt.
26. Juni 2007 um 12:49
Aus steuerlicher Sicht hat Thomas wirklich recht, ist aber im Volksmund eher unüblich. Üblicher ist hier eher die Lehrlings-Entschädigung (=Azubi). Bedeutet wohl, dass der Lehrling und der GF entschädigt werden… alle andere bekommen den gerechten Lohn/Gehalt
5. August 2007 um 11:38
“Entschädigung”. Lehrlingsentschädigung, das ist korrekt! Bei einem GF spricht man vom Lohn, zumindest was die “sprachliche Ausdruckskraft” hervorbringt.
Und ja: “Manchmal spinnen wir” ,.))