Aktion zur Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption
Hier mal ein Aufruf von Transparency International Deutschland. Freue mich über jede Unterstützung:
Die im Jahr 2003 von der Bundesregierung unterzeichnete UN-Konvention gegen Korruption wurde ebenso wie die seit nunmehr neun Jahren unterzeichnete Antikorruptionskonvention des Europarates durch das Parlament nicht ratifiziert. Deutschland erfüllt diese internationalen Vorgaben seit Jahren nicht und wird damit seiner Verantwortung als führende Wirtschaftsmacht nicht gerecht. Von 140 Signatarstaaten haben 100 Staaten die UN-Konvention ratifiziert, darunter Frankreich, Großbritannien, Schweden, Südafrika, USA, China und Russland.
Ein wesentlicher Grund für die Nicht-Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption ist die in Deutschland unzureichende strafrechtliche Regelung der Abgeordnetenbestechung. Der § 108 e StGB (Strafgesetzbuch) zur Abgeordnetenbestechung muss verschärft werden, um den Anforderungen der Konvention gerecht zu werden. Der Gesetzentwurf für eine solche Verschärfung soll aus der Mitte des Parlaments kommen, da die Parlamentarier unmittelbar selbst betroffen sind. Diese Aufgabe aber schieben die Parlamentarier seit Jahren vor sich her und schaden damit international dem Ansehen Deutschlands. Zuletzt musste sich der Vertreter von Transparency International Deutschland e.V. bei der Vertragsstaatenkonferenz Ende Januar 2008 in Bali von Delegierten aus anderen Ländern vorhalten lassen, dass Deutschland ein schlechtes Beispiel gibt und manchem korrupten Staatsführer als Alibi für eigene Versäumnisse dient.
Im Schlussdokument des G8 Gipfels von 2007, das unter deutscher Federführung entstand, heißt es: „Wir sind uns unserer Führungsrolle bewusst, wenn es darum geht, bei der Bekämpfung von Korruption beispielgebend zu sein und ergreifen abgestimmte Maßnahmen, um unseren Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten gerecht zu werden.“ Im Weiteren wird die vollständige Umsetzung internationaler Übereinkünfte zur Bekämpfung der Korruption zugesichert. Will Deutschland also nicht entscheidend an Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit verlieren, so muss eine schleunige Änderung des § 108 e StGB und die Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption noch in diesem Jahr erfolgen.
Bisher liegen im Bundestag nur Gesetzentwürfe der Grünen und der Linken vor. Die Diskussion ist noch nicht wirklich in Bewegung gekommen und die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben sich noch nicht positioniert. In mehreren Presseerklärungen, Gesprächen und Schreiben haben wir die Parteien, die Fraktionen und einzelne Abgeordnete immer wieder aufgefordert, die notwendige Änderung des § 108 e StGB vorzunehmen und die internationalen Antikorruptionskonventionen nun endlich zu ratifizieren.
Der Deutsche Bundestag muss unter Beweis stellen, dass auch für seine Mitglieder keine Ausnahmen gelten, wenn es um die Bekämpfung der Korruption geht. Moral muss in diesem Land unteilbar sein.
Wir bitten Sie, als Bürgerin oder Bürger die/den Sie vertretende/n Wahlkreisabgeordnete/n anzuschreiben und sie/ihn zu ihrer/seiner persönlichen Auffassung und ihren/seinen bisherigen Aktivitäten zu der erforderlichen Änderung des Strafgesetzbuch zu befragen. Als Kommunikationsmedium schlagen wir vor, die Dialog-Plattform von www.abgeordnetenwatch.de zu nutzen. Die Nutzung der Plattform www.abgeordnetenwatch.de bietet den Vorteil, dass sämtliche Bundestagsabgeordnete öffentlich einsehbar befragt werden können und so eine breite Öffentlichkeit hergestellt wird.
Nur individuell formulierte, dialogorientierte Fragen werden eingestellt, da abgeordnetenwatch Massenfragen nicht zulässt. Die Frage sollte so formuliert sein, dass das dahinter stehende Anliegen unsererseits aus sich heraus verständlich ist, da die Internet-Nutzer nur die Frage und keine weiteren Erläuterungen einsehen können. Es wird nur eine Frage pro Fragenkomplex an einen Angeordneten zugelassen, so dass wahrscheinlich einige Mitglieder im Einzelfall ihrem Abgeordneten keine Frage stellen können, weil jemand anders aus dem Wahlkreis schon schneller war. Hier besteht natürlich die Möglichkeit, einen persönlichen Brief an den Abgeordneten zu verfassen. Bei Rückfragen hilft Ihnen unsere Geschäftsstelle gern.
Zu Ihrer Information sind die durch die Arbeitsgruppe Korruption in der Politik in den vergangenen Wochen erstellten Eckpunkte zur Anpassung des § 108 e StGB beigefügt.
Wir hoffen auf Ihre Unterstützung und darauf, dass der so erzeugte politische Druck auf die einzelnen Abgeordneten auf dem Weg zur Ratifizierung der UN-Konvention ein Stück weiter hilft. Sofern Sie im Rahmen der innerparteilichen Kandidatenaufstellung für die nächste Bundestagswahl die Möglichkeit haben, innerhalb des Nominierungsverfahrens entsprechende Fragen an die Kandidaten zu stellen, bitten wir Sie auch diese Möglichkeit zu nutzen. Auch dies ist ein Mosaikstein auf dem langen, jedoch nicht notwendigerweise erfolglosen Weg hin zur Ratifizierung der internationalen Konventionen gegen die Korruption.
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